BGer 4A_77/2023 vom 27. September 2023
Werkvertrag; Ausmassbestimmung; Norm SIA 118; Behauptungslast; Art. 18 OR; 55 ZPO; 142, 154 SIA-Norm 118
Ausmassbestimmung – Der Vertrag sieht vor, dass das Ausmass gemeinsam mit dem Bauherrn oder von einem Drittunternehmen mithilfe eines Computerprogramms gemacht werden muss und dass es überprüfbar und nachvollziehbar sein muss. In diesem Zusammenhang sind die vom Bauunternehmer allein durchgeführten Ausmasse nicht vertragskonform und die Tatsache, dass er sie zur Überprüfung an den Meister schickt, verleiht ihnen keinen Wert. Der Bauherr konnte diese Sendungen rechtmässig als einfaches Mittel zur Überprüfung des Baufortschritts verstehen, um die Ratenzahlung einzuhalten, und er war nicht verpflichtet, die Ausmasse zu überprüfen. Sein Schweigen gilt weder als Annahme des Ausmasses noch als Anerkennung einer Schuld, noch dazu, wo jede Vertragsänderung der Schriftform unterlag (E. 3.2.3 und 3.4.1).
SIA-Norm 118 – Obwohl die Norm in den Vertrag aufgenommen wurde, kann der Bauunternehmer aus den Regeln der SIA–Norm 118 über das Ausmass und dessen Überprüfung nichts ableiten, da der Vertrag andere spezifische Regeln vorsah (E. 3.4.1 und 3.4.2).