BGer 4A_250/2022 vom 3. Oktober 2023
Kaufvertrag; Rechtsschutz in klaren Fällen; Verkaufsversprechen ; Art. 257 ZPO
Rechtsschutz in klaren Fällen (Art. 257 ZPO) – Wiederholung der Grundsätze (E. 4.2). In diesem Fall haben die Parteien ein Verkaufsversprechen getroffen ; es wurden mehrere Anzahlungen für den Verkauf geleistet. Da davon ausgegangen wurde, dass der Kaufvertrag letztendlich nicht zustande kam aufgrund der Entscheidung der Verkäuferin nicht mehr zu verkaufen, hatte der Käufer das Recht, die Rückzahlung einer Anzahlung mittels Rechtsschutzes in klaren Fällen zu verlangen.