BGer 4A_312/2023 vom 17. August 2023

Werkvertrag; Begründung der Berufung; Schlussabrechnung und Prüffrist SIA-Norm 118; Art. 311 ZPO; 153 ff. SIA-Norm 118

Begründung der Berufung (Art. 311 ZPO) – Widerholung der Grundsätze (Erw. 3.2).

Schlussabrechnung und Prüffrist (Art. 153 ff. SIA-Norm 118) – Im vorliegenden Fall hatte die Bauleitung als Vertreterin des Auftraggebers in einer formlosen, auch ohne Unterschrift gültigen Prüfanzeige nach Art. 155 Abs. 1 SIA-Norm den in der Schlussabrechnung des Auftragnehmers enthaltenen offenen Betrag von CHF 62'270 bestätigt. Dieser Betrag war somit von beiden Parteien anerkannt worden und wurde folglich gemäss Art. 155 der SIA-Norm 118 fällig. Indem er sich auf die Behauptung beschränkt, die Schlussabrechnung sei nicht von beiden Parteien unterzeichnet worden, erfüllt der Meister die Anforderungen an die Berufungsbegründung nicht, da er die vorstehenden Erwägungen nicht angreift (E. 3.4).

Werkvertrag

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SIA Normen

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Werkpreis

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Verfahren

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