BGer 2C_967/2020 vom 3. Mai 2023
Gesamtarbeitsverträgen; Allgemeinverbindlicher-klärung eines GAV; Art. 1 ff. AVEG
Allgemeinverbindlicherklärung eines GAV (Art. 1 ff. AVEG) – Wiederholung der Grundsätze (E. 4.1 ff.).
Im vorliegenden Fall bestätigte das Bundesgericht die Gültigkeit der von der Tessiner Exekutive beschlossenen Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesamtarbeitsvertrags für Ingenieure, Architekten und verwandte Berufe auf kantonaler Ebene