BGer 1C_118/2023 vom 30. März 2023

Eigentumsgarantie; Zugang zu privaten Parzellen durch kommunale Behörden; Art. 26 und 36 BV

Einschränkung der Grundrechte (Art. 36 BV) – Wiederholung der Grundsätze (E. 3.2).

Die Entscheidung, dass Gemeindebeamte private Grundstücke besuchen dürfen, um private Anschlüsse an den kommunalen Abwasserkanal (Abwasserkanal/Brunnen) zu kontrollieren, stellt eine zulässige Einschränkung der Eigentumsgarantie dar. Dies geschah, nachdem ein Beamter der Gemeindepolizei auf das Vorhandensein unangenehmer Gerüche hingewiesen hatte, die vermutlich aus dem Kanalisationsnetz stammten. Der Besuch beruhte auf einer Bestimmung der Gemeindeordnung, war durch ein öffentliches Interesse an der Überprüfung der Funktionalität eines Bauwerks, von dem auch andere Bürger betroffen sind, gerechtfertigt und verhältnismäßig, da er keine nachteiligen Auswirkungen auf die betroffenen Parzellen oder deren Eigentümer hatte (E. 3.3‑3.6).

Eigentum/Besitz

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