BGer 2C_249/2022 vom 15. November 2022
Versicherungsvertrag; Anspruch auf rechtliches Gehör; Willkür; Art. 9 und 29 Abs. 2 BV
Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) – Erinnerung an die Grundsätze (E. 3.1).
Bei einem Dach, das keine Hagelspuren aufweist, verletzt die öffentliche Versicherungsanstalt den Anspruch des Eigentümers auf rechtliches Gehör nicht, wenn sie im Rahmen einer antizipierten Beweiswürdigung auf ein Gutachten verzichtet, um den Zusammenhang zwischen dem Naturereignis und dem geltend gemachten Schaden zu klären (E. 3.2).
Willkür bei der Ermittlung des Sachverhalts oder der Beweiswürdigung (Art. 9 BV) – Erinnerung an die Grundsätze (Erw. 4.2).
Im vorliegenden Fall ist es nicht willkürlich, festzuhalten, dass weisse Kratzer auf dem Dach bzw. weisse Schlieren keine Anzeichen von Hagel sind. Ebenso wenig ist es willkürlich, Wassereintritte an den Fenstern nicht als Folge eines Sturms zu betrachten, wenn keine Schäden am Dach festgestellt wurden (E. 4.3.3 und 4.4).